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Ratgeber

Immobilie verrenten: Optionen für Eigentümer ab 65 im Überblick

Leibrente, Nießbrauch, Teilverkauf oder klassischer Verkauf – die Modelle im ehrlichen Vergleich, samt Risiken.

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11. August 2026Ratgeber12 Min. Lesezeit

Das Haus ist abbezahlt, die Rente knapp – und der Wert steckt in den Wänden. Für diese Situation gibt es mehrere Modelle, die alle dasselbe versprechen: Liquidität, ohne ausziehen zu müssen. Die Unterschiede zwischen ihnen sind allerdings erheblich, und nicht jedes Angebot am Markt ist im Interesse der Eigentümer gestaltet.

Die vier Modelle im Überblick

1

Leibrente

Sie verkaufen die Immobilie und erhalten dafür eine monatliche Rente auf Lebenszeit, meist kombiniert mit einem lebenslangen Wohnrecht. Die Rentenhöhe richtet sich nach Immobilienwert, Ihrem Alter und der statistischen Lebenserwartung. Vorteil: planbare monatliche Einnahmen. Nachteil: Bei langer Lebensdauer zahlt der Käufer mehr, bei kurzer bleibt ein Teil des Werts beim Käufer.

2

Verkauf gegen Einmalzahlung mit Nießbrauch

Sie verkaufen und erhalten den Kaufpreis auf einmal, behalten aber das Nießbrauchrecht. Damit dürfen Sie die Immobilie weiter bewohnen oder sogar vermieten. Der Kaufpreis ist um den Wert des Nießbrauchs gemindert – je nach Alter um 30 bis 50 Prozent. Vorteil: volle Verfügungsfreiheit über die Summe. Nachteil: kein regelmäßiges Einkommen.

3

Umkehrhypothek

Sie nehmen ein Darlehen auf, das erst nach Ihrem Tod aus dem Immobilienerlös getilgt wird. Sie bleiben Eigentümer. In Deutschland ist das Angebot allerdings sehr überschaubar und die Konditionen sind meist ungünstig.

4

Teilverkauf

Sie verkaufen einen Anteil von typischerweise bis zu 50 Prozent und zahlen für den verkauften Teil ein monatliches Nutzungsentgelt. Dieses Modell wird stark beworben – und ist das mit Abstand kritischste. Dazu unten mehr.

Warum wir beim Teilverkauf zur Vorsicht raten

Der Teilverkauf wird intensiv beworben und klingt attraktiv: Geld bekommen, Eigentümer bleiben, wohnen bleiben. Die Verbraucherzentralen weisen allerdings seit Jahren auf strukturelle Nachteile hin, die in der Werbung selten vorkommen.

Was Sie beim Teilverkauf prüfen sollten

Nutzungsentgelt: Sie zahlen monatlich für den verkauften Anteil – oft mit Anpassungsklauseln nach oben
Durchführungsentgelt: Beim späteren Gesamtverkauf fällt häufig eine zusätzliche Gebühr an, meist mehrere Prozent
Wertsicherungsklausel: Viele Anbieter garantieren sich einen Mindesterlös, unabhängig von der Marktentwicklung
Instandhaltung: Trägt in der Regel weiterhin allein der Alteigentümer, obwohl ihm nur noch die Hälfte gehört
Gesamtkosten über die Laufzeit: Rechnen Sie durch, was Sie über 15 oder 20 Jahre tatsächlich zahlen

Rechnen Sie bei jedem Verrentungsmodell durch, was es über die realistische Restlaufzeit kostet – nicht nur, was Sie heute bekommen.

Die oft übersehene Alternative

Bevor Sie sich mit Verrentungsmodellen befassen, lohnt eine nüchterne Prüfung des klassischen Wegs: Verkaufen und kleiner mieten oder kaufen.

Ein Beispiel: Ein Einfamilienhaus in Leipzig-Gohlis mit einem Marktwert von 480.000 Euro. Beim Verkauf mit Nießbrauch blieben je nach Alter vielleicht 280.000 bis 330.000 Euro. Beim regulären Verkauf erhalten Sie den vollen Erlös. Davon eine barrierefreie Zweiraumwohnung für 220.000 Euro gekauft, bleiben rund 250.000 Euro frei verfügbar – und die laufenden Kosten sinken deutlich.

Dazu kommt ein Aspekt, der bei vielen Eigentümern schwerer wiegt als erwartet: Ein großes Haus mit Garten und Treppen wird im Alter zur Belastung. Wer diesen Schritt selbstbestimmt geht statt später unter Druck, hat mehr Auswahl.

Das ist kein Plädoyer gegen die Verrentung – für viele Menschen ist das Zuhause emotional nicht verhandelbar, und das ist ein völlig legitimer Grund. Es ist ein Plädoyer dafür, beide Wege durchzurechnen.

Was Sie in jedem Fall klären sollten

Vor jeder Entscheidung

Marktwert unabhängig ermitteln lassen – nicht vom Anbieter des Verrentungsmodells
Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch absichern, und zwar an erster Rangstelle
Regelung für den Pflegefall – was passiert, wenn Sie ins Heim müssen? Darf dann vermietet werden?
Insolvenzrisiko des Käufers – bei der Leibrente hängt Ihre Rente an dessen Zahlungsfähigkeit
Instandhaltungspflichten schriftlich festlegen
Erben einbeziehen – nicht rechtlich nötig, aber es vermeidet Konflikte

Die Absicherung im Grundbuch ist der wichtigste Punkt. Ein Wohnrecht, das nur im Kaufvertrag steht, hilft Ihnen nicht, wenn der Käufer die Immobilie weiterveräußert oder insolvent wird. Es muss an erster Rangstelle eingetragen sein.

Wie wir Sie unterstützen

Als Immobilienmakler in Leipzig vertreiben wir selbst keine Verrentungsmodelle. Was wir liefern, ist der unabhängige Ausgangspunkt: eine kostenfreie Bewertung Ihrer Immobilie zum tatsächlichen Marktwert. Diese Zahl brauchen Sie, um jedes Angebot einordnen zu können – denn ohne sie lässt sich nicht beurteilen, ob ein Verrentungsangebot fair ist.

Wenn sich im Gespräch herausstellt, dass ein klassischer Verkauf mit anschließendem Erwerb einer kleineren Wohnung für Sie sinnvoller ist, begleiten wir beide Seiten – Verkauf und Suche.

Hinweis: Wir sind weder Steuer- noch Rechtsberater. Verrentungsverträge sind komplex und wirken über Jahrzehnte. Lassen Sie jeden Vertrag vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen.

Häufig gestellte Fragen zur Immobilienverrentung

Wie hoch ist eine Leibrente typischerweise?

Die Höhe hängt von Immobilienwert, Alter und statistischer Lebenserwartung ab. Als grobe Orientierung: Je älter der Verkäufer, desto höher die monatliche Rente, da die erwartete Zahlungsdauer kürzer ist. Eine belastbare Aussage ist nur nach individueller Berechnung möglich.

Was passiert, wenn ich ins Pflegeheim muss?

Das hängt vollständig von der vertraglichen Regelung ab. Manche Verträge sehen vor, dass das Wohnrecht dann in ein Vermietungsrecht übergeht oder eine Ausgleichszahlung fällig wird. Ohne ausdrückliche Regelung kann das Wohnrecht ungenutzt verfallen. Klären Sie diesen Punkt unbedingt vorab.

Ist ein Teilverkauf eine gute Idee?

Verbraucherzentralen raten überwiegend davon ab. Kritisch sind vor allem das laufende Nutzungsentgelt, Durchführungsentgelte beim späteren Gesamtverkauf und die weiterhin allein beim Alteigentümer liegende Instandhaltungspflicht. Lassen Sie jedes Angebot unabhängig prüfen und rechnen Sie die Gesamtkosten über die volle Laufzeit durch.

Wie sichere ich mein Wohnrecht ab?

Durch Eintragung im Grundbuch an erster Rangstelle. Eine reine Regelung im Kaufvertrag genügt nicht – sie schützt Sie nicht bei Weiterverkauf oder Insolvenz des Käufers.

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Unabhängige, kostenfreie Bewertung als Grundlage für Ihre Entscheidung.

W
Willuhn Immobilien
Seit 2008 Ihr ausgezeichneter Immobilienmakler in Leipzig. Mehrfach prämiert von Focus, Capital, ImmoScout24, Bellevue und dem Deutschen Makler Award®.

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